Laut dem Staatsanwalt von Columbus, Zach Klein, waren es insbesondere die an Medienvertreter weitergegebenen Daten aus den Polizeidatenbanken, die die Stadtverwaltung zu diesem Schritt bewogen hat: “Wer weiß, an wen er diese Informationen sonst noch weitergibt. An Freunde? Familie? Es handelt sich um persönliche, vertrauliche Informationen und Ermittlungsakten. Wir haben die einstweilige Verfügung beantragt, um die Opfer und Zeugen von Verbrechen sowie unsere Polizeibeamten zu schützen.”
Goodwolf allerdings hat nach eigener Aussage die gestohlenen Daten nur deshalb an die Medien weitergegeben, damit diese deren Echtheit bestätigen können. “Ich hätte mich gar nicht erst an die Medien wenden müssen, wenn ich die Möglichkeit bekommen hätte, mit einem Verantwortlichen der Stadtverwaltung zu sprechen. Das hätte alles nicht so kommen müssen”, konstatiert der Sicherheitsexperte und beteuert, mehrmals versucht zu haben, die Verantwortlichen im Rathaus von Columbus über die Ransomware-Attacke zu informieren. Goodwolf erklärt, was ihn veranlasst hat, sich überhaupt erst an die Medien zu wenden: “Es war dieses verdammte Fact Sheet, das vom Bürgermeister ausgegeben wurde und ausschließlich aus Lügen bestand. Insbesondere die Behauptung, dass die gestohlenen Daten verschlüsselt oder beschädigt gewesen seien.”
Von der Infosec-Community wird Goodwolf gefeiert – und in Schutz genommen. Das verdeutlicht unter anderem ein offener Brief (PDF) an Staatsanwalt Klein, der von diversen Sicherheitsexperten unterzeichnet wurde. In dem Brief prangern diese die Klage der Stadt als “falsch” und “kontraproduktiv” an. Die tatsächlichen Kriminellen, so heißt es in dem Schreiben, seien die Cyberakteure von Rhysida. Deswegen empfehlen die Cyberexperten der Stadtverwaltung bei dieser Gelegenheit, ihre Bemühungen lieber darauf zu fokussieren, den Bürgern reinen Wein einzuschenken und das eigene IT-Sicherheitsniveau zu optimieren.
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